Verkehrssicheres Fahhrad

Ein Fahrrad muss sowohl betriebssicher als auch verkehrssicher sein. Während zum betriebssicheren Fahrrad

  • Antrieb (also Pedale, Kette, Kettenschutz)
  • Räder
  • Bereifung
  • Lenkung und
  • Sattel
gehören und in Ordnung sein müssen, muss ein verkehrssicheres Fahrrad wie folgt ausgestattet sein:
  1. ein nach vorn wirkender, dynamobetriebener Scheinwerfer mit weißem Licht
  2. weißer Frontrückstrahler
  3. eine hell tönende Glocke (keine Radlaufblocken)
  4. zwei voneinander unabhängige Bremsen (Rücktritt- und/oder Felgenbremsen z.B.)
  5. je zwei gelbe Speichenrückstrahler an Vorder- und Hinterrad oder Leuchtstreifen
  6. gelbe Rückstrahler an beiden Seiten der Pedale (Tretstrahler)
  7. ein roter Rückstrahler ("Katzenauge")
  8. eine rote, dynamobetriebene Schlussleuchte und
  9. roter Großflächenrückstrahler

weitere zugelassene Beleuchtungseinrichtungen wie Akkus dürfen nur zusätzlich angebracht werden. Sehr empfehlenswert sind Beleuchtungseinrichtungen, die von Dynamo- auf Batteriebetrieb umschalten können

Mountainbikes und andere Fahrradarten,
die nicht verkehrssicher ausgestattet sind, dürfen im öffentlichen Sztraßenverkehr nicht benutzt werden!

(Noch) nicht vorgeschrieben aber "unbedingt empfehlenswert" ist das Tragen eines Fahrradhelmes.


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