Auch im Taxi müssen Kinder ab dem 1.1.1998 gesichert befördert
werden
Wenn Kinder im Taxi mitgenommen wurden, brauchten sie bisher nicht so
gesichert zu werden wie in Privatautos üblich. Damit ist ab dem 1.1.98
Schluß.
Die Regelung sieht wie folgt aus:
Dabei müssen allerdings Kinder der Klasse 0 ( 0 bis 9 kg)
Das Taxiunternehmen muß nur ein Kind der Klasse I
Für Kinder der Klassen II und III (schwerer als 15 kg)
Bei zwei oder mehr Kindern unterschiedlichen Gewichts muß
Was für Privatleute schon seit beinahe fünf Jahren gilt,
muß nun auch das Taxigewerbe erfüllen. Bislang mußten
die Taxen Kinder als Mitfahrer nämlich nur dann sichern, wenn sie
für regelmäßige Schülerfahrten eingesetzt wurden.
Die Übergangsfrist war dem Taxigewerbe eingeräumt worden,
damit die Hersteller von Kindersitzen und die Taxiunternehmen ein System
entwickeln konnten, das den verschiedenen Anforderungen entsprechen kann.
Verstöße gegen diese Vorschriften ahnden die zuständigen
Behörden mit Bußgeldern bis zu DM 1000.--. Im Schadensfall kann
der betreffende Unternehmer zu hohen Schadensersatzleistungen herangezogen
und wegen Fahrlässigkeit bestraft werden.
Insgesamt zwei Kinder müssen in Taxen gesichert werden.
von ihren Begleitpersonen in geeigneten Transportsystemen
mitgenommen werden.
(9 - 18 kg) sichern.
gilt, daß der taxifahrer zwei Kinder gesichert befordern muß.
ein Kind der Klasse I und ein weiteres größeres Kind ge-
sichert werden.