--- Fahrverbot künftig bereits ab 0,5 Promille ---

Alkoholsünder am Steuer müssen ab dem 1. April 2001 schon ab 0,5 Promille mit dem Verlust ihres Führerscheines rechnen (Fahrverbot). Wer zum ersten Mal mit 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss den Führerschein für einen Monat abgeben, eine Geldbuße von 500 Mark zahlen und bekommt vier Punkte in Flensburg. Bisher war bei Werten zwischen 0,5 und 0,79 Promille noch kein Fahrverbot, sondern lediglich ein Bußgeld von in der Regel 200 DM verhängt worden.

Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) begrüßt diese Änderung. Unabhängig von allen Promillegrenzen spricht sich die DVW seit jeher dafür aus, dass die Kraftfahrer freiwillig nur völlig nüchtern am Straßenverkehr teilnehmen, also eine 0,0 Promillegrenze beachten. Denn in einem 0,2-Liter-Glas Wein mit 12,5 Prozent Alkohol sind etwa 20 Gramm Alkohol enthalten.

Während ein Mann, der 75 kg schwer ist mit 0,4 Promille gerade noch einmal davon käme - es sei denn, er verursacht einen Unfall oder verhält sich auffällig im Straßenverkehr, dann drohen auch ihm ab 0,3 Promille Alkohol Strafen bis zum Führerscheinentzug – speichert eine 60 kg schwere Frau schon etwa 0,5 Promille.

Man sollte aber auch wissen, dass auch 20 Gramm Alkohol in einem halben Liter Bier, 2 Gläsern (0,1 l) Sekt oder in drei Schnäpsen enthalten sind.


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