--- Allgemeine Informationen zum Inline-Skating ---

Inline-Skater sind nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) eher Fußgänger als Radfahrer. Solange es keine eindeutige gesetzliche Regelung gebe, müssten Skater deshalb nach den Verkehrsregeln für Fußgänger behandelt werden, entschied das höchste deutsche Zivilgericht am 19. März 2002. Sie dürfen demnach die Gehwege benutzen; allerdings müsse dies in disziplinierter Weise geschehen. Dazu gehöre, dass Skater notfalls mit Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Radwege und Straßen bleiben für sie tabu. Auf Landstraßen ohne Rad- und Gehweg müssen sie - wie Fußgänger - am äußeren linken Rand fahren. Der BGH forderte die Bundesregierung auf, bald klare Regeln für Inline-Skater zu schaffen - sei es durch die Freigabe der Radwege oder durch den Bau eigener Wege für Skater.

Da die Straßenverkehrsordnung bisher keine Verkehrsregeln für Inline-Skater festlege, müssen sie laut BGH bis zu einer klaren Regelung dort eingruppiert werden, wo sie am ehesten eingruppiert werden, wo sie am ehesten zuzurechnen seien: den "besonderen Verkehrsmitteln". Dazu gehören unter anderem Roller, Kinderwagen oder Rollstühle. Die Freigabe der Straßen sei vor allem für die Skater selbst viel zu gefährlich, urteilten die Richter.

Anlass für die Grundsatzentscheidung war die Klage einer Skaterin und das Urteil des OLG Oldenburg(s. weiter unten).

1. Zur rechtlichen Seite des Inline-Skatings

Inline-Skater sind keine Fahrzeuge im Sinne des Verkehrsrechts.
Sie gelten als Sport- und Spielgeräte und dürfen daher nur auf dem Gehweg oder im Fußgängerbereich benutzt werden.
Die Rücksichtnahme auf ältere Menschen und Kleinkinder ist ein notwendiges Gebot. Verursacht der Skater einen Unfall oder fährt er einen Fußgänger um, so handelt er grob fahrlässig. Die private Haftpflicht braucht für die Folgen nicht aufzukommen. Der Skater muß den Schaden selbst bezahlen.
Der Radweg ist für Rollschuhfahrer tabu. Die schwingenden Bewegungen der Fun-Sportler machen des den Radfahrern unmöglich vorbeizufahren. Skater benötigen mehr Platz als Radfahrer, da die Laufspur nicht gerade, sondern meist in Schlangenlinien verläuft.
Ein weiteres Problem ist die Länge des Bremsweges. Trotz der unterschiedlichen Bremsmethoden brauchen 73% der Skater einen Bremsweg zwischen 1,5 m und 4 m. Ein Radfahrer mit 15 km/h benötigt etwa 2 Meter.

Unfall eines Inlineskaters auf der Landstraße

Eine Inlineskaterin fuhr auf dem linken Fahrbahnrand einer Landstraße. In einer langgezogenen Linkskurve kollidierte sie mit einem entgegenkommenden Rollerfahrer. Die beiden stritten darüber, wer für den Schaden aufzukommen hat.
Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied, dass für Inlineskater nicht die Vorschriften für Fußgänger gelten. Die Skaterin hätte auf der rechten Straßenseite fahren müssen. Das Gericht begründete dies damit, dass mit Inlineskates in der Regel ein Tempo wie mit Fahrrädern erreicht wird und sie sogar einen längeren Bremsweg als Fahrräder haben. Außerdem benötigen Inlineskater eine Spurbreite von ca. 1,3 Metern. Der entgegenkommende Motorrollerfahrer bzw. dessen Haftpflichtversicherung mussten wegen der Betriebsgefahr des Kraftrads lediglich 40 Prozent des materiellen Schadens der Skaterin bezahlen. Hinsichtlich des Schmerzensgeldes ging diese wegen der Benutzung der falschen Straßenseite jedoch leer aus.

(Urteil OLG Odenburg vom 15.08.2000 - 9 U 71/99 - MDR Heft 18/2000, Seite R 15)

Hierzu ist folgendes zu sagen:

1. Aus der bisherigen Rechtsprechung anderer Gerichte wird genau die gegenteilige Auffassung vertreten. Dies müsste deutlich gemacht werden, da eben gerade nicht es obergerichtlich festgestellt ist, dass es sich bei Inline-Skates um Fahrzeuge handelt.

2. Viel wesentlicher ist jedoch die Tatsache, dass gegen dieses Urteil des OLG Oldenburg Revision eingelegt wurde, so dass die Sache dem BGH zur Entscheidung vorliegt.

Es bleibt also abzuwarten, ob der BGH im Sinne der übrigen Rechtsprechung entscheiden wird, wonach es sich bei Inline-Skates gerade nicht um Fahrzeuge handelt, sondern reine Spielgeräte bzw. Freizeitgeräte.
Die Veröffentlichung des Urteils könnte den Eindruck erwecken, als würde die Entscheidung des OLG Oldenburg verbindlich sein für alle Gerichte, was aufgrund der oben genannten Gründe gerade nicht der Fall ist.

2. Skater können oft nicht bremsen

Die meisten Skater - über 70 Prozent - können nicht richtig bremsen.
Zu dieser Feststellung kamen 90 Sportmediziner, Orthopäden und Chirurgen auf einer Tagung am Chiemsee. Denn neun von zehn Verletzungen bei dieser Sportart seien Schürfwunden, Prellungen und Verstauchungen. Der Rest würde mit Brüchen eingeliefert.
Die Mediziner drängen deshalb laut der Fachzeitschrift "ärztliche Praxis" auf gründliche Bremsübungen und geeignete Schutzkleidung. Darüber hinaus zeigten sie sich besorgt, "daß heute jede Sportart immer aggressiver ausgeübt wird". Dadurch steigerten sich die Verletzungsgefahren erheblich.

3. Auch das Bremsen will gelernt sein
Wenn man Angst hat,mit jemandem zusammenzustoßen, senkt man ein Knie langsam bis auf den Boden und nimmt dabei die Arme schützend vor Kopf und Oberkörper. Diese Bremsart heißt "Telemark". Die einfachste Art zu bremsen ist der sogenannte "T-Stop". Dazu setzt man aus der Schrittstellung heraus den hinteren Fuß quer zur Laufrichtung, so daß die Füße ein „T" bilden, und läßt ihn auf allen vier Rollen etwas schleifen.
Als Notbremse eignet sich manchmal das sogenannte "Gras-Hopping". Es funktioniert so, wie es sich anhört. Man sucht sich zum Anhalten einen Grünstreifen, fährt darauf und hoppelt solange weiter,bis man sicher zum Stehen kommt. Für den "Spin-Stop" setzt man die Füße mit den Spitzen nach außen, lehnt den Oberkörper vor und schwenkt so in eine Drehung. Laternenpfähle können beim Üben sehr hilfreich sein.
Heel-Stop (Fersen- oder Stopperbremse)

Die Fersen- oder Stopper-Bremse wird häufig als "uncoole" Bremstechnik belächelt. Sie ist jedoch wirkungsvoll und einfach zu erlernen. Auch im Gefälle kann die Geschwindigkeit kontrolliert werden.
Technik:
Der Stillstand wird durch Druck auf den Stopper und die letzte Rolle erzeugt. Dafür werden die Arme für die Balance nach vorne geführt, der Blick ist vorwärts und nicht auf die Füße gerichtet. Aus der Grundstellung wird der Bremsfuß um eine Fußlänge nach vorne in die Schrittstellung geführt. Der Körperschwerpunkt wird nach hinten unten abgesenkt.

4. Die häufigsten Verletzungen beim Inline-Skating

13% Kopf 9% Ellenbogen 8% Hand
37% Handgelenk 5% Knie 7% Sprunggelenk
21% sonstige Körperteile

5.Schutzkleidung für Inline-Skater

sind s e h r wichtig und sollten u n b e d i n g t immer getragen werden.

Handgelenkschoner
die ein Umknicken und Verdrehen der Handgelenke verhindern
Knie- und Ellbogenschützer
gegen Verletzungen von Knochen und Gelenken
Handflächenschoner,
um ein Aufreißen der Hände zu vermeiden
Skater-Helm,
um den Kopf vor Verletzungen zu schützen


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